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Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40) ist der verbindliche Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU.
Sie zielt darauf ab, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen einheitlich, um Abfall zu reduzieren, den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern und den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise zu verringern.
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) ist bereits formell in Kraft. Die meisten Vorgaben und Pflichten werden jedoch ab dem 12. August 2026 verbindlich in Deutschland angewendet. Ab diesem Stichtag löst das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das aktuell noch geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) ab.
Wir sind im Verpackungsregister LUCID unter der folgenden Nummer als HERSTELLER registriert : DE2295072762298
für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht : Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise in Privathaushalten bzw. vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, und Serviceverpackungen
Über unseren Entsorgungspartner ZENTEK / zmart sind unsere Verpackungen lizensiert und gemeldet :
"Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftrag unseres Vertragspartners: Berndt Gefahrgutausrüstung e.K., Inh. Stefan Berndt die uns im Kalenderjahr 2026 gemeldeten Verkaufsverpackungen im Sinne des § 7 Abs. 1 VerpackG gesetzeskonform zur Erfüllung der Verpflichtungen lizenziert haben.
Die Berndt Gefahrgutausrüstung e.K., Inh. Stefan Berndt kommt somit ihren verpackungsrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der gemeldeten Mengen vollständig nach."