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Bürokratie in Deutschland

Bürokratieabbau war ja ein großes Ziel unsere aktuellen Regierung. Abgebaut wurde aber leider in anderen Bereichen….

Ganz im Gegenteil :

Wir bauen neue Bürokratie auf ! Und das auch in einem nicht unerheblichem Maß.  

Ab dem 12.08.2026 gilt die neu Verpackungsverordnung PPWR. Wieder mal nach dem “Gieskannen-Prinzip”  

Diesen Blödsinn haben sich irgendwelche Schlipsträger in Brüssel ausgedacht, welche noch nie in der Praxis ihren selbst verzapften Blödsinn versucht haben umzusetzen ! 

 

Dieses neue Monster der Bürokratie trifft eigentlich jeden, der ein Produkt in einer Verpackung versenden möchte. Jeden. Als größten Blödsinn haben sich unsere EU-Spezis eine sogenannte “Rollenverteilung” überlegt. Dazu später mehr….

 

Ziel der PPWR ist eigentlich eine Reduzierung von Verpackungsmüll ! Aber genau das Gegenteil wird durch diesen Schwachsinn erreicht.

 

Beispiele aus der täglichen Praxis (kennt in Brüssel je leider niemand !) :

Um mir den Aufwand für eine neue, extrem arbeitsaufwendige “Konformitätserklärung” zu ersparen, nutze ich nur “Standard-Kartons” für den Warenversand. 

Für diese Kartons haben wir Konformitätserklärungen der Karton-Hersteller ! Ebenso für das Paketklebeband (Recyclingband aus  alten PET-Flaschen), das “Achtung Bruchgefahr”-Klebeband, unsere Logo-Klebeband (natürlich aus Papier) das Füllmaterial (hauptsächlich Papier) und sogar für den DHL-Pakteaufkleber (Ja, für diesen Aufkleber auch !) ! Daraus dürfen wir dann unsere eigene Konformitätserklärung zusammenbauen…

Wir sind dann in der “Rolle des ERZEUGERS” !

DAS FORDERT DIESE VERORDNUNG SO VON UNS !!!

 

Was passiert aber nun, wenn wir einen Standard-Karton “verändern” ?

Wir sind dann sofort in der "Rolle des HERSTELLERS "

Ein “verkleinern durch kürzen der Seiten” dieses Standardkarton führt dazu, das dann einen neue Konformitätserklärung durch uns für den “verkleinerten” Karton erstellt werden muss ! Also lassen wir den Karton so wie er ist und versenden mehr Verpackungs-Gedönns (Füllmaterial) als eigentlich erforderlich wäre…. 

Haben wir jetzt den Verpackungsmüll reduziert ??? NEIN, kein bisschen !

Nehme ich einen bereits benutzten Karton eines unserer Lieferanten, brauche ich von diesem wieder eine Konformitätserklärung für seinen als Transportverpackung genutzten Karton. Nun “verkleinere ich diesen ”Gebraucht-Karton" quasi als Recycling-Karton, um weniger Verpackungsmüll in den Umlauf zu bringen…. Also wieder eine neue Konformitätserklärung von uns dafür ! Besser den alten Karton einfach wegwerfen als ihn ein zweites / drittes Mal zu verwenden… 

Haben wir jetzt den Verpackungsmüll reduziert ??? NEIN, kein bisschen !

Nun kommen alle unsere Kunden plötzlich auf die Idee, sich für den Fall der Fälle mal eben eine Konformitätserklärung für unsere Transportverpackungen einzuholen. Ob sie diese brauchen oder nicht. Anfordern und uns allen das Leben schwer machen können wir ja einfach mal…. Wir sind ja XY-zertifiziert und da braucht man eben alles was man irgendwo kriegen kann… ! Bürokraten-Blödsinn !

zu allem Überfluss soll zukünftig die von uns verpackte Ware in Ihrer “Transportverpackung” auch noch einen Nachweis (unser Name, Adresse, Kontaktdaten etc.) erhalten. OK. Geht mit einem QR-Code aus Aufkleber (natürlich nur mit eigener Konformitätserklärung…) ! 

Reicht aber noch nicht : Es muss noch eine fortlaufende “Seriennummer” auf die Verpackung !!! Wie soll das den bei täglich 20-30 Paketen funktionieren ?

Aktuelle Stimmen aus der Versandabteilung :

“Ja, sog a mal ! Hams dir ins Hirn gekackt ??”

Aber EU-BRÜSSEL und Uschi möchten das so haben ! Lasst uns alle gemeinsam untergehen !

 

Auch Kunden, welche mit unseren Gefahrgut-Kennzeichnungen ihre Gefahrgut-Transportverpackungen kennzeichnen, fragen nach Konformität. Hier geben wir aber vorerst (ist in Klärung) Entwarnung :

Gefahrgut-Transportverpackungen werden in der PPWR als Ausnahme behandelt !

Sofern eine Verpackung mit Gefahrgütern versendet wird, gilt hier die Gesetzgebung der jeweiligen Verkehrsträger für die Gefahrgüter ! Also ADR, GGVSEB, RID, ADN und IATA ! 

Diese Gesetzgebungen sind vorrangig der Verpackungsverordnung PPWR ! 

Somit sind Kennzeichnungen für eine Gefahrgutverpackung u.E. automatisch mit ausgenommen, da sie ja schliesslich zu dieser Verpackung gehören : einer Gefahrgutverpackung ! Eine Gefahrgutverpackung ohne entsprechende Kennzeichnung wäre ja unvollständig,,,,

Somit erstellen wir für unsere Gefahrgut-Kennzeichnungen auch keine Konformitätserklärungen !

Aktuell ist die ab dem 12.08.2026 anzuwendende PPWR DAS neue EU-Bürokratie-Monster !

Hier mehr zu PPWR  Hier folgen hilfreiche Links zur PPWR

 

 

Weiterer Bürokratie-Blödsinn :

 

Mindestlohngesetz und die Festlegungen für Arbeitgeber haben unsere Bürokraten seit jeher begeistert.

Hier mehr zu MiLOG

 

Für alle, die unseren Verhaltenskodex (Code of Conduct) kennenlernen möchten, oder uns Ihren eigenen CoC aufzwingen wollen

Hier mehr zu CoC