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Ein gefährlicher Stoff wird bei "Umgang", "Lagerung" und "Verwendung" direkt mit dem Stoff und in Zusammenhang mit dem Stoff / den Stoffmischungen als "GEFAHRSTOFF" bezeichnet.
Häufig werden die Begriffe Gefahrstoff (Verwendung) und Gefahrgut (Transport) miteinander verwechselt. Hier ist jedoch eine Gleichstellung der beiden Begriffe aufgrund der eventuell unterschiedlichen Gefährdungen beim Umgang, bzw. beim Transport nicht gegeben.
Zu den grundsätzliche Rechtsvorschriften zählen :
Hier finden Sie die GESTIS-Stoffdatenbank zur Recherche :
Entsprechende Informationen zu einem bestimmten Gefahrstoff lassen sich aus dem sogenannten Sicherheitsdatenblatt entnehmen.