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Für den Unternehmer sind es meist "lästige Kosten" und für den Arbeitnehmer ein Muss an Sicherheit bei der täglichen Arbeit :

die persönliche Schutzausrüstung PSA !

 

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer entsprechende Ausrüstung zur Verfügung zu stellen !

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Arbeitsschutzgesetz ArbSchG und in der Benutzungsverordnung für persönliche Schutzausrüstung PSA-BV :

ArbSchG  PSA-BV

 

Ausrüstung für Gefahrgut

Im Gefahrgutrecht sind die vom Fahrpersonal mitzuführenden Ausrüstungsgegenstände im Kapitel 8.1.5 und bestimmte Zusatzausrüstung in den “schriftlichen Weisungen” im Kapitel 5.4.3 benannt.

Kapitel 8 ADR   Kapitel 5.4.3 ADR