packages/gefahrgutshop/Resources/Private/PageView/Pages/Default.html
packages/gefahrgutshop/Configuration/Sets/SitePackage/PageTsConfig/BackendLayouts/default.tsconfig
Zu aller erst ist jedoch eine grundsätzliche Definition des Begriffes GEFAHR nötig :
Weitere Unterscheidungsmerkmale sind die Gefahrenarten :
In der Folge ist dann eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich :
Grundsätzlich :
Ein "Gefahrstoff" ist nicht automatisch auch ein "Gefahrgut" und ein "Gefahrgut" ist nicht automatisch auch ein "Gefahrstoff" !
Das Gefahrstoffrecht bezieht sich auf den "Umgang" mit dem gefährlichen Stoff, also Herstellung, Weiterverarbeitung, Lagerung und Verwendung....
Das Gefahrgutrecht bezieht sich auf die "Beförderung, den Transport" des gefährlichen Stoffes.
Geht von einem Stoff nur beim Umgang eine Gefahr aus und nicht beim Transport, ist es z.B. kein Gefahrgut, aber ein Gefahrstoff.
Geht von einem Stoff beim Transport eine Gefahr aus, ist es ein Gefahrgut.....
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