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Wenn wegen der Größe und des Baus des Fahrzeugs die verfügbare Fläche für das Anbringen der orangefarbenen 400 x 300 mm Tafeln nicht ausreicht, dürfen deren Abmessungen für die
Toleranz für diese Maße: 10%
Das trifft überwiegend bei Fahrzeugen der “Sprinter”-Klasse vorne und bei PKW zu. Hier könnte eine Lüftungsöffnung, das Kennzeichen oder gar die Beleuchtung des Fahrzeugs verdeckt werden. Werbeschriftzüge etc. sind davon jedoch ausgenommen!
Hinten ist jedoch meist genug Platz für die “große” Tafel. Dann muss auch die große Warntafel 400 x 300mm montiert werden.
Für einen Container, der im Seeverkehr befördert wird, sind nach IMDG in bestimmten Fällen Kennzeichnungen mit der UN-Nummer erforderlich.
Sofern in dem Container verpackte gefährliche Güter mehr als 4000 kg Bruttomasse eines einzigen Gefahrgut / einer UN-Nummer geladen sind, ist der Container an allen 4 Seiten zusätzlich zu dem entsprechenden Großzetteln (250 x 250mm) mit der UN-Nummer zu kennzeichnen.
KENNZEICHEN BEI BEFÖRDERUNG IN EINER TRANSPORTKETTE, DIE EINE SEEBEFÖRDERUNG EINSCHLIESST
IMDG 5.3.4.1
Bei Beförderung in einer Transportkette, die eine Seebeförderung einschließt, brauchen Container, ortsbewegliche Tanks und MEGC keine orangefarbene Kennzeichnung nach 5.3.2 und 5.3.3 tragen, wenn sie die Kennzeichnung nach 5.3.2 des IMDG-Code tragen, d.h. :
a) die offizielle Benennung für die Beförderung des Inhalts dauerhaft auf mindestens zwei Seiten der folgenden Einheiten angegeben ist:
b) die UN-Nummer der Güter in schwarzen Zeichen von mindestens 65 mm Höhe wie folgt angegeben ist:
IMDG 5.3.4.2
Werden nach 5.3.4.1 gekennzeichnete ortsbewegliche Tanks, MEGC oder Container auf Fahrzeuge geladen an Bord des Schiffes befördert, so gilt für das Trägerfahrzeug nur Unterabschnitt 5.3.2.1.1 von Absatz 5.3.2
IMDG 5.3.4.3
Außer der Placards, der orangefarbenen Kennzeichnung und der vom ADN-D zugelassenen oder vorgeschriebenen Kennzeichen können die Beförderungseinheiten auch andere, gegebenenfalls vom IMDG-Code vorgeschriebene Kennzeichen, Placards und andere zusätzliche Kennzeichen wie z.B. die Aufschrift „MARINE POLLUTANT“ oder "BEGRENZTE MENGEN“ tragen.