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Gefahrgutklasse 4.1 : entzündbare, feste Stoffe

Hier finden Sie die passende Gefahrgutkennzeichnung für die Gefahrgutklasse 4.1 

Gefahrzettel 4.1 / Grosszettel / Placards .... Alle Größen / alle Materialien

Information zur ADR-Klasse 4.1

Gefahrgutklasse 4.1 :
entzündbare, feste Stoffe

Gefahrzettel/Placards/Label/Kennzeichnung und Ausrüstung Klasse 4.1 gem. ADR/GGVSEB

 

Basis-Informationen zur Gefahrgutklasse 4.1 :

Definition gem ADR 2.2 / Klasse 4.1 :

  • Entzündbare feste Stoffe sind leicht brennbare feste Stoffe und feste Stoffe, die durch Reibung in Brand geraten können.
  • Gefahr : nicht nur Feuer, sondern auch giftige Verbrennungsprodukte !


  •  

Begriffsbestimmung der ADR Klasse 4.1 :

 

  • Leicht brennbare feste Stoffe sind pulverförmige, körnige oder pastöse Stoffe, die gefährlich sind, wenn sie durch einen kurzen Kontakt mit einer Zündquelle wie einem brennenden Zündholz leicht entzündet werden können und sich die Flammen schnell ausbreiten.
  • Metallpulver sind wegen der Schwierigkeit beim Löschen eines Feuers besonders gefährlich, da normale Löschmittel wie Kohlendioxid oder Wasser die Gefahr vergrößern können.
  • Zur Gefahrgutklasse 4.1 gehören :
  • leicht brennbare feste Stoffe
  • selbstzersetzliche feste oder flüssige Stoffe
  • desensibilisierte explosive feste Stoffe
  • mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandte Stoffe
Infos der "schriftlichen Weisung"

Zusatzinformationen zur Gefahrgutklasse 4.1 aus der schriftlichen Weisung ADR :

Gefahreneigenschaften :

  • Brandgefahr, Entzündbar oder brennbar, kann sich bei Hitze, Funken oder Flammen entzünden.
  • Kann selbstzersetzliche Stoffe enthalten, die unter Einwirkung von Hitze, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie Säuren, Schwermetallverbindungen oder Aminen), bei Reibung oder Stößen zu exothermer Zersetzung neigen. Dies kann zur Bildung gesundheitsgefährdender und entzündbarer Gase oder Dämpfe führen.
  • Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung bersten

 

Zusätzliche Verhaltens-Hinweise gem. der schriftlichen Weisung ADR 5.4.3 :

  • - keine -