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Gefahrgutklasse 4.2 : selbstentzündliche Stoffe

Hier finden Sie die passende Gefahrgutkennzeichnung für die Gefahrgutklasse 4.2 

Gefahrzettel 4.2 / Grosszettel / Placards .... Alle Größen / alle Materialien

Information zur ADR-Klasse 4.2

Gefahrgutklasse 4.2 :
selbstentzündliche Stoffe

Gefahrzettel/Placards/Label/Kennzeichnung und Ausrüstung Klasse 4.2 gem. ADR/GGVSEB

 

Basis-Informationen zur Gefahrgutklasse 4.2 :

Definition gem ADR 2.2 / Klasse 4.2 :

  • pyrophore Stoffe (einschließlich Gemische und Lösungen / fest oder flüssig) die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von fünf Minuten entzünden.
  • selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gegenstände, die in Berührung mit Luft ohne Energiezufuhr selbsterhitzungsfähig sind.
Infos der "schriftlichen Weisung"

Zusatzinformationen zur Gefahrgutklasse 4.2 aus der schriftlichen Weisung ADR :

Gefahreneigenschaften :

  • Gefahr der Selbstendzündung bei Beschädigung von Versandstücken oder Austritt von Füllgut
  • Kann heftig mit Wasser reagieren

 

Zusätzliche Verhaltens-Hinweise gem. der schriftlichen Weisung ADR 5.4.3 :

  • - keine -