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Gefahrgutklasse 5.2 : organische Peroxide

Hier finden Sie die passende Gefahrgutkennzeichnung für die Gefahrgutklasse 5.2 

Gefahrzettel 5.2 / Grosszettel / Placards .... Alle Größen / alle Materialien

Information zur ADR-Klasse 5.2

Gefahrgutklasse 5.2 :
organische Peroxide

Gefahrzettel/Placards/Label/Kennzeichnung und Ausrüstung Klasse 5.2 gem. ADR/GGVSEB

 

Basis-Informationen zur Gefahrgutklasse 5.2 :

Definition gem ADR 2.2 / Klasse 5.2 :

  • ...können sich bei normalen oder erhöhten Temperaturen "exotherm" zersetzen...
  • Zersetzung kann durch Wärme, Kontakt mit Verunreinigungen, Reibung oder Stoß ausgelöst werden !
  • Viele organische Peroxide brennen heftig, Berührung mit den Augen unbedingt vermeiden !


  •  

Begriffsbestimmung der ADR Klasse 5.2 :

  • Organische Stoffe, die das bivalente -O-O-Strukturelement enthalten und die als Derivate des Wasserstoffperoxids, in welchem ein Wasserstoffatom oder beide Wasserstoffatome durch Radikale ersetzt wurden
  • Bestimmte organische Peroxide können sich vor allem unter Einschluss explosionsartig zersetzen

  • weitere Unterscheidung :
  • P1 : keine Temperaturkontrolle erforderlich
  • P2 : Temperaturkontrolle erforderlich !
Infos der "schriftlichen Weisung"

Zusatzinformationen zur Gefahrgutklasse 5.2 aus der schriftlichen Weisung ADR :

Gefahreneigenschaften :

  • Gefahr exothermer Zersetzung bei erhöhten Temperaturen, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie Säuren, Schwermetallverbindungen oder Aminen), Reibung oder Stößen.
  • Dies kann zur Bildung gesundheitsgefährdender und entzündbarer Gase oder Dämpfe führen.

 

Zusätzliche Verhaltens-Hinweise gem. der schriftlichen Weisung ADR 5.4.3 :

  • Vermischen mit entzündbaren oder brennbaren Stoffen (z.B. Sägespäne) vermeiden