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Gefahrgutklasse 6.1 : giftige Stoffe

Hier finden Sie die passende Gefahrgutkennzeichnung für die Gefahrgutklasse 6.1 

Gefahrzettel 6.1 / Grosszettel / Placards .... Alle Größen / alle Materialien

Information zur ADR-Klasse 6.1

Gefahrgutklasse 6.1 :
giftige Stoffe

Gefahrzettel/Placards/Label/Kennzeichnung und Ausrüstung Klasse 6.1 gem. ADR/GGVSEB

 

Basis-Informationen zur Gefahrgutklasse 6.1 :

Definition gem ADR 2.2 / Klasse 6.1 :

  • Gefährdung bei Aufnahme durch die Haut, Einnahme oder Einatmen !
  • Stoffe können zu Gesundheitsschäden oder zum Tode eines Menschen führen !


  •  

Begriffsbestimmung von "giftigen Stoffen" der Gefahrgutklasse 6.1 :

  • Stoffe, von denen aus der Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie bei einmaliger oder kurzdauernder Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder zum Tode eines Menschen führen können.
  • Stoffe können fest oder flüssig sein.

  • Unterschieden werden die "Gefährdungseigenschaften" :
  • T : giftige Stoffe ohne Nebengefahr
  • TF : giftige entzündbare Stoffe
  • TS : giftige selbsterhitzungsfähige feste Stoffe
  • TW : giftige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden
  • TO : giftige entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  • TC : giftige ätzende Stoffe
  • TCF : giftige entzündbare ätzende Stoffe
Infos der "schriftlichen Weisung"

Zusatzinformationen zur Gefahrgutklasse 6.1 aus der schriftlichen Weisung ADR :

Gefahreneigenschaften :

  • Vergiftungsgefahr
  • Gefahr für Gewässer und Kanalisation

 

Zusätzliche Verhaltens-Hinweise gem. der schriftlichen Weisung ADR 5.4.3 :

  • Notfallfluchtmaske verwenden