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Gefahrgutklasse 6.2 : ansteckungsgefährliche Stoffe

Hier finden Sie die passende Gefahrgutkennzeichnung für die Gefahrgutklasse 6.2 

Gefahrzettel 6.2 / Grosszettel / Placards .... Alle Größen / alle Materialien

Information zur ADR-Klasse 6.2

Gefahrgutklasse 6.2 :
ansteckungsgefährliche Stoffe

Gefahrzettel/Placards/Label/Kennzeichnung und Ausrüstung Klasse 6.2 gem. ADR/GGVSEB

 

Basis-Informationen zur Gefahrgutklasse 6.2 :

Definition gem ADR 2.2 / Klasse 6.2 :

  • Stoffe, von denen aus der Erfahrung bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten
  • Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschliesslich Bakterien, Viren, Rickstettsien, Parasiten und Pilze) sowie andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können.

  • Gefährdung bei Aufnahme durch die Haut, Einnahme oder Einatmen !


  •  

Unterscheidungen in der Klasse 6.2

Unterschieden werden die "Gefährdungseigenschaften" :

  • I1 : Ansteckungsagefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen
  • I2 : Ansteckungsagefährlicher Stoff, gefährlich für Tiere
  • I3 : Klinische Abfälle
  • I4 : Biologische Abfälle
Infos der "schriftlichen Weisung"

Zusatzinformationen zur Gefahrgutklasse 6.2 aus der schriftlichen Weisung ADR :

Gefahreneigenschaften :

  • Ansteckungsgefahr
  • Gefahr für Gewässer und Kanalisation

 

Zusätzliche Verhaltens-Hinweise gem. der schriftlichen Weisung ADR 5.4.3 :

  • - keine -