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Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft.
Damit sind für sie die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgut-Beförderungen gültig und anzuwenden.
Verpackungsanweisungen (P 908 und P909 ab Seite 90...)
Dieses vom ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. erstellte Merkblatt verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über den Versand und die Kennzeichnung von Lithium-Batterien :
Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie e. V. hat hier ein Merblatt veröffentlicht, aus dem alle Informationen und Klassifikationen hervorgehen :
Online steht Ihnen das kostenfreie Tool vom Gefahrgut-Shop zur Verfügung :