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Kapitel 5.5.3.6.2 des ADR/RID beschreibt die Anforderungen an das Warnkennzeichen
Das Erstickungswarnzeichen wird in folgenden Fällen verwendet :
An Fahrzeugen und Containern, die zu Kühl- oder Konditionierungszwecken verwendete Stoffe enthalten, die eine Erstickungsgefahr darstellen können.
Bei der Beförderung von Stoffen wie Kohlendioxid (Trockeneis), tiefgekühltem flüssigem Argon oder tiefgekühltem flüssigem Stickstoff
Gestaltung des Warnkennzeichens
Es muss rechteckig sein, mit einer Mindestgröße von 150 mm Breite und 250 mm Höhe und mit roten Buchstaben von mindestens 25 mm Höhe.
Inhalt des Warnkennzeichens
Es muss die Aufschrift "WARNUNG" enthalten.
Darunter muss der Text "ENTHÄLT KÜHLMITTEL/KONDITIONIERUNGSMITTEL" oder "ENTHÄLT -Name des erstickend wirkenden Gases als Kühl-/Konditionierungsmittel-" stehen.
Zusätzlich kann das Kennzeichen den Hinweis "NICHT BETRETEN" enthalten.
Platzierung und Sichtbarkeit
Das Warnkennzeichen muss an jeder Zugangsstelle des Fahrzeugs oder Containers angebracht werden, wo es für Personen, die den Laderaum öffnen oder betreten, leicht sichtbar ist.
Die Anzahl der Warnkennzeichen hängt von der Konstruktion des Fahrzeugs oder Containers ab und muss so gewählt werden, dass die Warnung von allen Seiten sichtbar ist.