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Für Transporte von Gefahrgut wird für die ADR-Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 (fest und flüssig !) eine entsprechende Ausrüstung für die Beförderungseinheit gefordert. Dazu gehört untern anderem auch ein AUFFANGBEHÄLTER.
Material und Größe des geforderten Auffangbehälters sind im ADR nicht definiert. Siehe hierzu auch unsere Detailinformationen :