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Die Prüfnummer einer Warnblinkleuchte ist aufgrund des § 3 Abs. 2, i der Fahrzeugteileverordnung nur mit den entsprechenden (Energiequellen) Batterien, welche auf der Rückseite der Warnblinkleuchte angegeben sind, gültig.
Bei Einsatz anderer Stromquellen wie der angegebenen (z.B. “No-Name” Batterien aus dem Baumarkt) erlischt die sogenannte “Bauartgenehmigung”! Die Leuchte ist dann nicht mehr “ordnungsgemäß” und kann von Kontrollbeamten beanstandet werden !
Alle unsere Warnblinkleuchten können mit folgendem Batterietyp betrieben werden :