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Rundumkennleuchten (RKL) / Drehlicht (Schweiz)
Rundumkennleuchten werden zur leichteren optischen Erkennung, Kennzeichnung und Sicherung von Gefahrenstellen oder besonderen Orten eingesetzt.
Die Anwendungen liegen im Straßenverkehr an Einsatzfahrzeugen und auch an gefährlichen Anlagen, Maschinen und Geräten sowie bei Alarmanlagen.
Gemäß § 52 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind nur solche Fahrzeuge zum Betrieb dieser gelben Rundumleuchten berechtigt, die eine ungewöhnlicher Breite und Länge oder auch mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung vorweisen.
Mit Beförderungseinheiten, die mit orangefarbenen Warntafeln zu kennzeichnen sind, müssen mit einer Warnleuchte mit gelbrotem Licht ausgestattet sind, die den technischen Bestimmungen der ECE-Regelung Nr. 65 entspricht.
Die Warnleuchte ist so anzubringen und zu betreiben, dass ein wirksames Warnen gewährleistet ist. Das Warnen gilt als wirksam, wenn das Licht der Warnleuchte nach allen Richtungen sichtbar ist und die Warnleuchte spätestens 200 m vor der Einfahrt in den Tunnel eingeschaltet und auf der gesamten Tunnelstrecke in Betrieb ist.
Diese Regelung gilt nur :