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packages/gefahrgutshop/Configuration/Sets/SitePackage/PageTsConfig/BackendLayouts/default.tsconfig
Gem. ADR 8.1.5.2 ist mindestens 1 tragbares Beleuchtungsgerät gem. ADR 8.3.4 auf der Beförderungseinheit mitzuführen.
ADR 8.3.4 :
Die verwendeten tragbaren Beleuchtungsgeräte dürfen keine Oberfläche aus Metall haben, durch die Funken erzeugt werden könnten.
Ggf. ist die Sondervorschrift "S2" (ADR 8.5) in Bezug auf "EX-geschützte Ausführung" zu beachten...