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Backend Configuration
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Warnkleidung ist gem. ADR Kapitel 8.1.5 für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung erforderlich.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Anlegen von Warnkleidung bei einer Panne obligatorisch !

"Orange trägt nur die Müllabfuhr !" war früher mal.  :-)