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Das Gefahrgutrecht hat sich ursprünglich in den 50er/60er Jahren entwickelt.
Basis bilden hier die UN-Modellvorschriften "Orange Book", welche durch einen Sachverständigenausschuss des Wirtschafts- und Sozialrats der vereinten Nationen als "Empfehlungen" für den internationalen Gefahrguttransport erarbeitet wurden.
Diese Empfehlungen werden alle 2 Jahre aktuallisiert und dienen zur Umsetzung in die nationalen Regelwerke in den ADR-Vertragsstaaten....
Deutschland ist in diesem Ausschuss durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten.
Die UN-Modellvorschriften richten sich weltweit an die Regierungen und internationalen Organisationen, haben jedoch keine unmittelbare Rechtsgültigkeit.
Die Modellvorschriften umfassen :
Zu den internationalen Gefahrgut-Regelwerken zählen z.B. :
Internationaler Seeschiffsverkehrs-Code für gefährliche Güter
Regelwerk für den internationalen Luftverkehr der internationalen Luftverkehrs-Vereinigung
In Europa sind die UN-Modellvorschriften in weitere dann rechtsgültige Regelwerke umgesetzt.
Hierzu zählen die verkehrsträgerspezifischen europäischen und internationalen Regelwerke :
Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene
Die rechtliche Grundlage für die Beförderung von gefährlichen Gütern ist im Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG festgelegt.
Natürlich müssen auch wir uns täglich mit den Details des Gefahrgutrechts befassen.
Als Gefahrgutbeauftragte sehen wir für Sie als Kunden den Sinn in der Erarbeitung von verständlichen Lösungen. Die Fragestellungen unserer Kunden helfen uns dabei, bestimmte regelmäßig wiederkehrende Punkte näher zu erfassen und in einfachen Worten zu erklären.
Aus diesem Grund haben wir uns die Mühe gemacht und verschiedene Kapitel des ADR abzugrenzen und als kostenfreien Download (PDF) bereit zu stellen.