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Im Gefahrgutrecht wird die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten vorgeschrieben.
So sind "kennzeichnungspflichtige" Beförderungseinheiten mit orangefarbenen Warntafeln zu versehen.
Die Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mit orangefarbenen Warntafeln ist abhängig von Art und Menge der Gefahrgüter und der Art der Transportdurchführung.
Unter unseren "Informationen zu Warntafeln" finden Sie weitere Ausführungen zur Warntafelgröße, Warntafelmaterial, Anbringungsort und Kombinationsmöglichkeiten...
Weitere Informationen zu Warntafeln finden Sie hier :
Die vollständige Beschreibung der Wanrtafeln ist im ADR im Kapitel 5.3.2 zu finden :
ADR 2023 Kapitel 5 (siehe Kapitel 5.3.2..../ ab Seite 26 der PDF-Datei)