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“Beförderungseinheiten”, in denen z.B. lose Schüttgüter transportiert werden, bei Tankfahrzeugen sowie bei Aufsatzcontainern oder Batterie-Fahrzeugen sind zusätzliche Gefahrzettel (Großzettel oder Placards) anzubringen. Ebenso ist ggf. die Zusatzkennzeichnung "Umweltgefährdend" oder (bei begrenzten Mengen) die Kennzeichnung "LQ" Limited Quantities erforderlich...
Welcher Gefahrzettel (Stoffabhängig) angebracht sein muß, ist aus dem Kapitel 3.2 / Tabelle A / Spalte 5 der ADR ersichtlich.
Sofern ein Grosszettel erfordelich ist, muss dieser links, rechts und hinten an der Beförderungseinheit angebracht sein. Aus diesem Grund bieten wir hier jeweils ein 3er-Set an.